Unsere Mitglieder
Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Nur die ordentlichen Mitglieder besitzen. Stimmrecht in Vereinsangelegenheiten und wählen die Organe des Vereins.
Ordentliche Mitglieder können werden:
Offiziere und Unteroffiziere der in der Theodor-Körner-Kaserne untergebrachten Dienststellen. Offiziere und Unteroffiziere oder vergleichbare Beamte des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes und Angestellte ab Entgeltgruppe 5, die bei den in der TKK stationierten Dienststellen Dienst leisten sowie des Karrierecenter der Bundeswehr Hannover Außenstelle Lüneburg.
Außerordentliche Mitglieder können werden:
Im Standortbereich beheimatete Offiziere und Unteroffiziere, zivile Beschäftigte der Bundeswehr ab der Entgeltstufe 5, Offiziere und Unteroffiziere der Reserve und zu dem vorgenannten Personenkreis zählende Personen im Ruhestand.
Witwen und Witwer verstorbener Mitglieder. Beamte der Bundespolizei, des Zolls und der Polizei aus dem Standortbereich. Offiziere und Unteroffiziere befreundeter Streitkräfte. Persönlichkeiten aus dem Standortbereich oder aus Patengemeinden. Richter und Rechtspfleger der in der Stadt Lüneburg ansässigen Gerichte. Im Übrigen regelt der Vorstand den Zugang im Einvernehmen mit dem Aufsichtsführenden.
Die Mitgliedschaft von ordentlichen Mitgliedern wird bei Versetzung oder Ausscheiden aus der Bundeswehr in den Status eines außerordentlichen Mitglieds umgewandelt.
Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist in Schriftform zu stellen. Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand. Ablehnungen sind schriftlich zu begründen; hiergegen kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragt werden.
Die Mitgliedschaft von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Aufnahmebestätigung versandt wurden.
Der Vorstand
