Bitte lesen Sie unsere Regeln und Bedingungen, bevor Sie Ihre persönliche Veranstaltung planen und anmelden. Vielen Dank!
Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten und melden Ihre ganz persönliche Veranstaltung an. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird unser Team Sie professionell beraten und bei der Planung Ihrer Veranstaltung begleiten.
militärische, dienstliche Veranstaltungen sind z.Bspl. - Weiterbildungen, Seminare, Vorträge, Empfänge, für Dienststellen innerhalb und außerhalb der militärischen Liegenschaft, Events der Einheiten und Verbände des StO LÜNEBURG TKK
- nur für Soldaten und Soldatinnen, ziv. Angestellte/ Beschäftigte des Standortes Lüneburg, sowie Mitglieder der CHG TKK e.V.
- Veranstaltungen im Rahmen des Betreuungsauftrags und des Grundbetriebs im StO LÜNEBURG Theodor - Körner - Kaserne,
- finden in der Regel von Montag bis Freitag statt. Verschaffen Sie sich einen Überblick in unserem Kalender.
private Veranstaltungen - Hochzeit, Geburtstagsfeier, Jubiläen & mehr
- nur für Mitglieder der CHG TKK e.V.
- werden sie Mitglied und profitieren sie von unseren Angeboten.
Anmerkungen:
Über militärische/ dienstliche Veranstaltungen hinaus kann können die Räumlichkeiten der CHG TKK e.V. auch für private Veranstaltungen gebucht werden. Diese Veranstaltungen beschränken sich auf private Feiern des Mitgliedes oder deren Verwandten 1. Grades (z.B. Eltern oder eigene Kinder). Veranstaltungen die nicht mehr durchgeführt werden, sind mindestens 15 Werktage vorher offiziell bei der Geschäftsführung abzusagen. Ansonsten wird eine Schadensgebühr in Höhe der bereits entstandenen Kosten gestellt. Die Räume und Einrichtung der CHG TKK e.V. stehen allen Zutrittsberechtigten zur Verfügung. Die gesamte Ausstattung ist pfleglich zu behandeln. Sollte sich herausstellen, dass gegen die Heimordnung verstoßen wird, behält der Vorstand sich das Recht vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. Das Personal der CHG ist nicht berechtigt, Termin- und Veranstaltungsabsprachen durchzuführen.
Die militärischen bzw. dienstlichen Veranstaltungen haben bei der Einplanung Vorrang vor allen anderen Veranstaltungen!
Der Vorstand
